Seit drei Jahren befasst sich Neuseelands Justiz damit, ob Kim Dotcom wegen Urheberrechtsvergehen an die USA aufgeliefert werden soll. Nun geht das Verfahren weiter.
In Neuseeland ist das Auslieferungsverfahren gegen den deutschen Internetunternehmer Kim Dotcom am Donnerstag fortgesetzt worden. Der
. Bereits seit drei Jahren beschäftigt sich die Justiz mit der Frage, ob der 41-Jährige und seine Kollegen Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato wegen Urheberrechtsverletzungen an die USA ausgeliefert werden sollen. Den Männern drohen bei einer Verurteilung durch die US-Justiz dort lange Haftstrafen.Die US-Behörden werfen Dotcom als Gründer der Tauschplattform Megaupload massive Verletzungen von Urheberrechten mit einem Schaden von einer halben Milliarde Dollar vor. Dotcom, der als Kim Schmitz in Kiel geboren wurde und später seinen Namen ändern ließ, bestreitet die Vorwürfe. Nach einer Razzia im Jahr 2012 bei dem Unternehmer hatten die US-Justizbehörden die Auslieferung beantragt. Seitdem wehrt sich Dotcom dagegen.
Bei seinem Auftritt im Gerichtssaal hatte der schillernde Internetunternehmer auch am Donnerstag wieder einen eigenen Ledersessel mitgebracht, den er nach eigenen Angaben wegen Rückenproblemen benötigt. Für das Verfahren sind vier Wochen angesetzt.
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