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Kinox.to: Großrazzia gegen Betreiber

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24 Antworten in diesem Thema

#1
Sitenhakhak

Sitenhakhak

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Vergangene Woche fanden in vier Bundesländern Razzien, gegen die mutmaßlichen Betreiber von Kinox.to statt. Die zwei Hauptverdächtigen sind auf der Flucht.

In Insgesamt vier Bundesländern durchsuchten Fahnder, sechs Wohn- und Geschäftsräume im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dresden. Es Liegt Haftbefehl gegen 4 mutmaßliche Köpfer der Streaming Seite Kinox.to vor.

Zwei Personen wurden festgenommen, im Raum Neuss und in Düsseldorf wurde der Haftbefehl vollstreckt. Außerdem wurden bei einem Berliner Zahlungsdienstleister "Vermögenswerte" sichergestellt.

Vergangene Woche stürmte eine Spezialeinheit ein Wohnhaus in einem Ort nahe Lübeck. In diesem sollen die Beiden Hauptbeschuldigten, zwei Brüder im Alter von 25 und 21 Jahren, bei ihren Eltern leben. Diese sollen laut GVU gute Kontakte zu den Betreibern von Kino.to gehabt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Brüdern, die nicht angetroffen wurden, neben gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung und Steuerhinterziehung (mind. eine Million Euro!) auch räuberische Erpressung und Brandstiftung vor. Beide sind auf der Flucht und werden nun Europaweit gesucht.

Laut aussagen der GVU werden den Beschuldigten noch weitere Projekte angerechnet! Dabei soll es sich um Movie4k.to, Boerse.sx, Freakshare.com, Bitshare.com und Mygully.com handeln

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Bearbeitet von Sitenhakhak, 25 October 2014 - 19:19 Uhr.


#2
Sitenhakhak

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    Script Kiddie

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Ich will mal versuchen, ein wenig abzuwägen. Es gibt ein paar Auffälligkeiten, die wir erwähnen sollten. Vorbemerkt: Jeder unserer Beiträge wird einen Rattenschwanz von Kommentaren nach sich ziehen. Jeder wird behaupten, dass wir keine Ahnung haben. Wir erlauben uns trotzdem, ein wenig zu warnen (Punkt 1-3) und zu spekulieren.

1) Dass MyGully, Freakshare aka Bitshare noch online sind, heißt nichts. Im Gegenteil, es kann bedeuten, dass sie als Honeypot betrieben werden. Wer sich dort noch einloggt, dem ist nicht zu helfen.

2) MyGully war immer sehr strikt, was die Auswahl der OCHs und der Bildhoster anbelangt.

Hoster: erlaubte / allowed:
RapidShare.com, BitShare.com, FreakShare.com, 4shared.com, 2shared.com, Zippyshare.com, Share-Online.biz, Depositfiles.com, Uploaded.net, MediaFire.com, zshare.net

Image Dienste: empfohlen / recommended:
IMGUR, ImageShack.us, Imagebam.com, Imagevenue.com, TinyPic.com

Es wird einen handfesten Grund geben, warum bei MyGully nur diese Hoster zugelassen werden. So lange nichts sicher ist, würde ich die MyGully-Hoster allesamt meiden.

3) Auch die Boerse.sx ist gebustet worden. Überlegt euch, ob es klug ist, auf vergleichbare Nachfolgeseiten der Boerse.bz zu gehen.

So weit zu den offensichtlich angebrachten Vorsichtsmaßnahmen. Es gibt ein paar Dinge, die zu diesem Bust gesagt werden sollten.

Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen der Entkernung der Boerse.bz und diesem Bust heute ist überdeutlich. Es muss auch einen kausalen Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen geben. Dabei ist davon auszugehen, dass sich die Betreiber der großen Boards aus den Anfängen der Szene mit Klarnamen kennen. Wenn es sich bei den beiden Männern in Lübeck (= Elternhaus) nicht um Strohmännern gehandelt hat, dann kennt auch die Staatsanwaltschaft nach deren Verhaftung bald entsprechende Klarnamen.

Beunruhigend ist, dass Freakshare betroffen ist. Freakshare zählt zu den ???seriösen??™ One-Click-Hostern. Sie sind seit 2007 im Geschäft und waren immer ein Geheimtip bei den Uploadern. Wenn Freakshare involviert ist, dann dürfte das aufzudeckende Geflecht über lange Jahre entstanden und entsprechend umfangreich sein.

Die Frage ist auch, seit wann die GVU in diesem Teil der Szene bereits recherchiert. Ganz offenbar war sie bei der Boerse.sx drin. Sorry, aber die Frage muss erlaubt sein, ob es klug ist, irgendeine der Seiten (My)Boerse.xx im Augenblick zu besuchen.

Kleines Update aus dem Hintergrund der Szene:
An diesem Donnerstag gab es eine große Durchsuchung bei Kinox.to. Die beiden Betreiber ??“ aus dem Osten der Republik (Leipzig/Dresden) ??“ sind auf der Flucht und werden mit internationalem Haftbefehl gesucht. (Die Razzia in Lübeck galt ihrem Elternhaus, nicht ihrem Wohnort.) Die GVU verdächtigt sie, auch die Betreiber von Freakshare, Bitshare und MyGully zu sein. Auch der Admin von MyGully ??“ Prince Porn ??“ kommt ortsnah aus dieser Ecke der Republik. Der örtliche Zusammenhang ist wohl nicht ganz zufällig.

Unser Informant schätzt die jährlichen Einkünfte von Kinox.to auf über 2 Mio. Euro, also etwa einem Zehntel der Einnahmen von Kino.to.

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#3
Osed28

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okay, du sagst die OnecklickHoster könnten als Honeypot verwended werden, was gut möglich ist man kann es nicht ausschließen denn noch kann man als Alternative ja sagen, das man über p2p Netzwerken wieder runterlädt...ich weiß eh nicht wieso onecklickhoster die p2p Szene ein wenig verdrengt hat in DE, obwohl man sich ja mit vpn Proxy ssh, absichern kann.

oder habt ihr denn andere Alternativen ?

das Thema ist sehr interessant und die Spekulation ist kein schlechter ansatz, auf passen sollte man eh immer wenn man sich in einer Grauzone bewegt.
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Cat ^.^ Cat


#4
Sitenhakhak

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Nach der Razzia gegen die Betreiber von

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zeichnet sich ab, dass die Folgen für Nutzer des Streaming-Portals gering sein dürften. Ganz anders sieht es bei den Download-Portalen aus, die wohl ebenfalls von den Kinox.to-Machern betrieben worden sind.

Angesichts der

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stellt sich die Frage, welche juristischen Folgen es für die Nutzer geben könnte. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt in einer ersten Einschätzung, dass sich Nutzer von Kinox.to keine großen Sorgen machen müssten. Deutlich größer seien hingegen die Gefahren für die Nutzer einiger Download-Portale, hinter denen ebenfalls die Kinox.to-Betreiber stehen sollen.

"Aus meiner Sicht haben die Nutzer von Kinox.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streaming-Diensten nicht rechtswidrig ist", erklärt

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zu dem aktuellen Vorfall. Das gelte immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt werde. Er geht nicht davon aus, dass gegen Nutzer von Kinox.to im großen Stil vorgegangen werde.

Will die Staatsanwaltschaft Nutzer auf frischer Tat erwischen?

Auslöser der Razzia sei offenbar eine Strafanzeige der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) gewesen, die dafür bekannt sei, juristisch vor allem gegen die Betreiber vorzugehen. Das zeige auch die durchgeführte Razzia. Die betreffenden Portale sind vorerst wohl weiterhin erreichbar, die weitere Nutzung birgt allerdings derzeit ein erhöhtes Risiko. So geht die Webseite

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davon aus, dass die Staatsanwaltschaft die Server weiter betreibe, um zu registrieren, welche Nutzer sich auf der Seite anmelden und diese damit quasi auf frischer Tat erwischen zu können.

Dieses Szenario hält Solmecke hingegen für eher unwahrscheinlich: Ein solches Vorgehen sei zwar theoretisch denkbar, "aus Sicht der anwaltlichen Praxis aber eher ungewöhnlich".
Derzeit ist zudem unklar, ob Server wie Kinox.to überhaupt die IP-Adressen der Nutzer speichern, um diese identifizieren zu können.

Gerichte sahen Streams vielfach nicht als Urheberrechtsverletzung

Die Filmindustrie vertrete zwar - anders als Solmecke - die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers als illegale Kopie anzusehen sei. In Folge der Redtube-Abmahnungen tendierten allerdings etliche Gerichte dazu, den Konsum von Streams nicht als Urheberrechtsverletzung anzusehen.

Sollte es trotzdem zu Abmahnungen kommen, müssten die betroffenen Nutzer mit sogenannten Unterlassungserklärungen versichern, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und Schadensersatzansprüche zahlen, so Solmecke. Der Schadensersatzanspruch setze sich zusammen aus den Anwaltsgebühren, die bei rund 155 Euro gedeckelt sein dürften, und dem
tatsächlich entstandenen Schaden.

Dieser errechne sich aus den Kosten eines Kinobesuchs respektive dem Ausleihen einer DVD, die bei rund 10 Euro liegen dürften. Wesentlich höhere Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten würden in den Tausenden Filesharing-Verfahren in Deutschland angesetzt. In diesen Verfahren haben die Nutzer aber das illegale Material selbst mit verbreitet, was bei Kinox.to nicht der Fall ist.

Auch in Folge der Ermittlungen gegen den Kinox-Vorgänger Kino.to hat zwar die Generalstaatsanwaltschaft Dresden seinerzeit das Vorgehen gegen sogenannte zahlende Premium-Nutzer angekündigt, diese Drohung aber letztlich nicht wahr gemacht. Solmecke vermutet als Grund die rechtlichen Unklarheiten in diesem Fall.

Größeres Risiko für Nutzer der Download-Portale der Kinox.to-Betreiber

Tarnkappe geht davon aus, dass auch die Download-Portale Mygully, Freakshare alias Bitshare und Boerse.sx von den Gesuchten betrieben worden seien. Hier sei es nicht um das Streamen von Filmen gegangen, Nutzer konnten illegale Inhalte wie Musik, Filme, Bücher oder Software über sogenannte One-Click-Hoster herunterladen. Falls die Staatsanwaltschaft an die Namen dieser Nutzer gelangt, geht Solmecke davon aus, dass sie mit Abmahnungen der jeweiligen Rechteinhaber zu rechnen haben.

Ermittler haben sechs Wohn- und Geschäftsräume in vier deutschen Bundesländern durchsucht, um Kinox.to stillzulegen. Doch die beiden Hauptbeschuldigten sind entkommen, gegen sie wird jetzt europaweit gefahndet.

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#5
FalkE

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tarnkappe plaudert wieder teilweiße totalen mist.
die inhaber hatten untereinander miteinander zutun, das es sich hier aber um die selber person handelt (kinox, boerseSX, mygulli und movie4k) ist vollkommender schwachsinn und faktenlos herbeigezogen.

#6
SAR

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okay, du sagst die OnecklickHoster könnten als Honeypot verwended werden, was gut möglich ist man kann es nicht ausschließen denn noch kann man als Alternative ja sagen, das man über p2p Netzwerken wieder runterlädt...ich weiß eh nicht wieso onecklickhoster die p2p Szene ein wenig verdrengt hat in DE, obwohl man sich ja mit vpn Proxy ssh, absichern kann.

Was die p2p-Netzwerke angeht:
1. Es wurden viele Briefe verschickt, es bleibt immer die "Angst".
2. Es ist keine rechtliche Grauzone.
3. Schutz ist mit technischem Know-How verbunden. D.h. zu kompliziert für die breite Masse.
4. Die Downloadrate ist fürn Arsch.
Deswegen wurde p2p durch OCH abgelöst - meiner Meinung nach.

So und jetzt zu dem OCH-Honeypots: Mir als User ist das komplett egal. Dadurch das dies eine rechtliche Grauzone ist und eine Verfolgung technisch aufwändig ist (versucht mal automatisch herauszufinden ob es sich bei einem Content um ein urheberrechtlich-geschütztem Werk handelt, wenn es (im Idealfall) keine klare Dateinamen gibt und via RAR verschlüsselt wurde), halte ich das Risiko für gering.
Anders sieht es bei Uploadern aus - zumal diese eindeutig gegen das StGB verstoßen.


Mfg.
SAR

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#7
Sitenhakhak

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...das es sich hier aber um die selber person handelt (kinox, boerseSX, mygulli und movie4k) ist vollkommender schwachsinn und faktenlos herbeigezogen.

Naja Mom, dass Kinox und movie4k ein und der gleiche Betreiber ist sollte jedem klar sein ;)

#8
FalkE

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Naja Mom, dass Kinox und movie4k ein und der gleiche Betreiber ist sollte jedem klar sein ;)

das ist mir klar. ging jetzt eher um alle 4 projekte.

#9
Sitenhakhak

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Irgendwoher müssen sie aber die Infos haben. Denn auch wenn keiner die GVU leiden kann, so einfach knallen die solche Infos auch nicht raus.
Ich denke mal, wenn man es sich mal so überlegt, werden die Zusammenhänge über die Geldflüsse herrausgefunden haben.

Sind ja 2 Konten eingefroren.

#10
Sitenhakhak

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Im Kampf gegen illegale Filmkopien sind Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit einer

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gegen die Betreiber des Onlineportals kinox.to vorgegangen. Zu den Durchsuchungen gab nun der Behördensprecher Wolfgang Klein weitere Details bekannt: "Es gab zwei Festnahmen", bestätigte er am Sonntag einen Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Zudem seien "jede Menge Daten" sichergestellt worden.

Es gebe vier Hauptbeschuldigte, sagte Klein. Neben den zwei Verhafteten aus dem Raum Neuss und Düsseldorf werde nach zwei Brüdern im Alter von 25 und 21 Jahren aus Lübeck europaweit gefahndet. Die Männer seien offensichtlich schon seit längerem aus Deutschland verschwunden, sagte Klein. Die Razzia der sächsischen Beamten habe am vergangenen Mittwoch stattgefunden. Neben gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen wie im Fall kino.to und Steuerhinterziehung von mindestens 1,3 Millionen Euro kämen diesmal noch räuberische Erpressung und Brandstiftung hinzu, sagte Klein. Die Beschuldigten hätten "massiv versucht", Konkurrenz aus dem Internetmarkt zu vertreiben. "Man hat da alle Mittel genutzt und auch versucht, mit Drohungen zu arbeiten." Habe das nicht den gewünschten Erfolg gebracht, sei "auch schon mal ein Auto in Flammen aufgegangen."

Zudem seien bei einem Berliner Zahlungsdienstleister "Abschöpfungen zur Sicherstellung der Steuerschuld" durchgeführt worden. Klein zufolge sei im Zuge von Ermittlungen im kino.to-Verfahren festgestellt worden, dass die Beschuldigten, die zunächst nicht bekannt waren, "einfach weitergemacht und das kinox.to-Portal betrieben haben". Dem Spiegel zufolge sind die Verdächtigen mit den verurteilten kino.to-Betreibern bekannt. Diese ??“ die Gründer aus Leipzig sowie der Chef-Programmierer der mittlerweile vom Netz genommenen Seite ??“ hatten jahrelange Haftstrafen erhalten. Umstritten ist, ob die Nutzer solcher Streaming-Seiten straffrei bleiben. Einige Rechtsexperten vertreten diese Ansicht. Abmahnungen hätten demnach vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand, da es bislang noch keine höchstrichterliche Klärung gebe.

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Der letzte Absatz zeigt echt wie alt die Kids sind.

Bearbeitet von Sitenhakhak, 26 October 2014 - 18:14 Uhr.


#11
H2Olli

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Na ja, ich bin gespannt was da noch kommt..
Ausserdem denke ich das man erstmal abwarten sollte um zu sehen was wirklich stimmt und was nicht stimmt..
Zb das die vier Portale (Kinox.to, mygully, bitshare und freakshare) alle von den gleichen leuten sind, das zweifel ich zb an...
Genau so das die Downloader bzw Leute die gestreamt haben stress bekommen...
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#12
Sitenhakhak

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Razzia gegen Verantwortliche zahlreicher illegaler Download- und Streaming-Angebote, darunter KinoX, Movie4k und MyGully

Berlin, 27. Oktober 2014. Eine konzertierte Maßnahme gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen des bekannten illegalen Film-Streaming-Portals KinoX.to und der beiden Online-Speicherdienste Bitshare und Freakshare führt seit dem 22. Oktober 2014 die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Unter ihrer Leitung durchsuchten Polizeikräfte in den Räumen Lübeck, Düsseldorf und Neuss mehrere Wohnräume sowie in Berlin die Geschäftsräume eines Zahlungsdienstleisters. Mindestens zwei Personen wurden verhaftet. Die beiden mutmaßlichen Haupttäter sind flüchtig.

Anlass der Maßnahme ist der "Verdacht auf gewerbsmäßig begangene Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung, Erpressung und Brandstiftung", wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) auf Nachfrage mitteilte.

Hinweise auf die jetzt Beschuldigten gewann die GVU in einem anderen Verfahren im Jahr 2011. Dieses richtete sich gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen des illegalen, gamesspezifischen Download-Portals Rom-Freaks.net. Intensive Recherchen und Vorermittlungen begründeten einen Anfangsverdacht, nach dem dieselben Personen neben Rom-Freaks.net auch die Online-Speicherdienste Bitshare und Freakshare betreiben könnten. Mehrere Indizien deuteten außerdem darauf hin, dass diese Gruppe zusätzlich noch diverse weitere illegale Online-Angebote sowie einen eigenen Werbedienstleister verantwortete. Mit diesen Erkenntnissen stellte die GVU am 8. Oktober 2012 in Lübeck Strafantrag gegen die heute Flüchtigen.

Am 9. Januar 2013 durchsuchte die Polizei unter Leitung der Staatsanwaltschaft Lübeck die Privaträume der Beschuldigten und stellten diverse Festplatten, Rechner und Dokumente sicher. Nachfolgende Auswertungen der Asservate verdichteten zunächst Indizien, nach denen die Kriminellen auch die aktuell bekanntesten illegalen Download- und Streaming-Angebote Movie4k.to, KinoX.to, MyGully.com sowie Boerse.sx betreiben. Zudem begründeten weitere Anhaltspunkte den Anfangsverdacht auf mögliche Zusammenhänge mit dem 2011 abgeschalteten illegalen Streaming-Portal Kino.to. Die GVU informierte daraufhin die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, bei welcher der Kino.to-Verfahrenskomplex nach wie vor anhängig ist.

In Dresden nahm die für große und schwerwiegende Fälle der Wirtschafts-, Umwelt- und organisierten Kriminalität zuständige Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) Kontakt zur Staatsanwaltschaft Lübeck auf. Nachdem die INES Anhaltspunkte für ihre Zuständigkeit erkannte, übernahm sie das Lübecker Verfahren und integrierte es in den Kino.to-Komplex.

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#13
Unkiii

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Mich würde ja einfach mal interessieren, was dahinter ist mit der Brandstiftung. :)

#14
BlackZetsu

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Auto eines Konkurrenten abgefackelt heißt es xD.png' class='bbc_emoticon' alt='xD' />
Aber schon geil, wie alle von bust reden und es immer noch keinen Beweis dafür gibt, dass die beiden Jungs tatsächlich der Kopf von 3/4 der Warezszene sind :)

#15
Sitenhakhak

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Nee das ist nicht das geilste. Sondern die GVU selbst wieder einmal

Am 9. Januar 2013 durchsuchte die Polizei unter Leitung der Staatsanwaltschaft Lübeck die Privaträume der Beschuldigten und stellten diverse Festplatten, Rechner und Dokumente sicher. Nachfolgende Auswertungen der Asservate verdichteten zunächst Indizien, nach denen die Kriminellen auch die aktuell bekanntesten illegalen Download- und Streaming-Angebote Movie4k.to, KinoX.to, MyGully.com sowie Boerse.sx betreiben.

Am 9.1.2013 gab es die boerse.sx noch garnicht ^^.png' class='bbc_emoticon' alt='^^' /> nicht mal am 9.1.2014 ^^.png' class='bbc_emoticon' alt='^^' />

#16
PaulaAbdul

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Darf die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen im Kinox.to Fall Honeypots einsetzen?

27. Oktober 2014, 17:44 Uhr

Im Zuge der Ermittlungen gegen Kinox.to hat Tarnkappe.info die Befürchtung ausgesprochen, dass die Staatsanwaltschaft sogenannte Honeypots einsetzt. Das heißt, dass die Staatsanwaltschaft verdächtige Seiten wie mygulli.com weiter in Betrieb halten würde, um zu registrieren welche Nutzer sich derzeit noch einloggen. Unabhängig davon, dass diese Praxis nicht unbedingt erfolgsversprechend ist, da mygulli beispielsweise keinerlei Upload Funktionen hat, ist es äußerst fraglich, ob diese Praxis überhaupt rechtens wäre.
Keine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Honeypots

Da die Staatsanwaltschaft hier zum Zweck der Strafverfolgung tätig wird, bedarf es für den Eingriff nach den Grundsätzen des Vorbehalts des Gesetzes einer gesetzlichen Grundlage. Eine solche findet sich weder in der StPO noch in anderen Gesetzen.

So greift ?§ 131 Abs. 3 StPO (Öffentlichkeitsfahndung) hier schon deshalb nicht ein, da es an einer tatbestandsmäßigen Straftat von erheblicher Bedeutung fehlen dürfte. Dies mag zwar in Einzelfällen anders zu beurteilen sein, jedoch hat das AG Berlin bei einer ähnlichen Fallkonstellation entschieden, dass die Speicherung von IP-Adressen ohne Einwilligung unzulässig ist, da es sich insoweit um personenbezogene Daten handelt (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 27. März 2007, Az. 5 C 314/06; bestätigt durch: LG Berlin, Urteil vom 06. September 2007, Az.: 23 S 3/07).

Auch ?§ 100a Abs. 1 StPO ermächtigt die Staatsanwaltschaft nicht zur gewünschten Handlung, da es hierfür bereits an einer schweren Straftat i. S. d. Abs. 2 mangelt. Würde man eine solche unterstellen, so fehlt es dem Abruf des Streams durch Dritte vom Honeypot jedenfalls aber auch an der Eigenschaft einer Telekommunikation. Eine solche liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn Polizei/Staatsanwaltschaft die besuchten Webseiten/Server betreiben.

Letztlich stellt ?§ 100j Abs. 2 StPO ebenso keine einschlägige Ermächtigungsgrundlage dar. Nach dieser Norm könnte die Staatsanwaltschaft beantragen, dass derjenige benannt wird, dem die verwendete IP-Adresse innerhalb eines bestimmten Zeitraums zugewiesen war.
Anfangsverdacht für eine Straftat liegt nicht vor

Für eine Ermächtigung nach dieser Norm müsste jedenfalls der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegen. Ein solcher ist hier jedoch nicht ersichtlich, da die Nutzer von Kinox.to sich durch bloßes Streamen der Inhalte nicht strafbar machen (nach unserer Ansicht). Da schon aus diesem Grund ?§ 100j Abs. 2 StPO keine Anwendung finden kann, kommt es auf die Frage, ob bzw. wie die Polizei an die abzufragenden IP-Adressen gelangen könnte, nicht mehr an.

Gibt die Staatsanwaltschaft sich als Betreiber der Seite aus, könnte dies auch wegen des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unzulässig sein. In jedem Fall bedarf ein solcher Eingriff einer Rechtsgrundlage.

Weithin anerkannt ist, dass hierbei die Grundsätze des ?§ 110a StPO entsprechende Anwendung finden. Insoweit wäre der Anfangsverdacht einer der dort aufgeführten Katalogtaten notwendig. Voraussetzung ist mithin die gewerbs- oder gewohnheitsmäßige Begehung der Tat. Dies dürfte regelmäßig zu verneinen sein, denn nach der hier vertretenen Ansicht ist eine Strafbarkeit durch bloßes Streamen nicht zu erkennen.
Möglicherweise macht sich Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe strafbar

Darüber hinaus bleibt dann auch fraglich, inwieweit die ermittelnden Behörden selber strafbare Handlungen in Form der Beihilfe begehen.

Denn auch verdeckt handelnde Beamte der Polizei und StA dürfen keine ???Tatprovokation??? begehen. Eine Tatprovokation liegt dann vor, wenn die Polizei den Anstoß liefert, auf die Tatbegehung drängt und der Täter erst dadurch eine Tatbereitschaft entwickelt. Sie ist nach der Rechtsprechung des BGH zwar nicht rechtswidrig (anders sieht das der EuGH), führt beim Täter aber zur Schuldminderung und damit zur Verringerung des Strafmaßes.

Hier bestehen sicherlich schon Zweifel, ob Polizei und StA nicht erst den Anstoß zu weiteren Urheberrechtsverletzungen liefern, wenn sie die Seite weiter vorhalten und betreiben.

Fazit: Aufgrund der vollkommen unklaren Rechtslage ist derzeit wohl nicht davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Honeypot einrichtet.

Quelle:

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,,Der blaue Baum" von Prohex (2020)


#17
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Kinox.to-Betreiber sind "möglicherweise bewaffnet"

Noch immer sind die mutmaßlichen Betreiber von Kinox.to und Movie4k.to nicht gefasst. Die Brüder gelten als gefährlich, warnt die Staatsanwaltschaft. Und noch fehlt ein Detail zum Shutdown der Seiten.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden fahndet weiter nach den mutmaßlichen Hintermännern der illegalen Streaming-Portale Kinox.to und Movie4k.to. Bei den Gesuchten handelt es sich nach Informationen der "Welt" um die kosovarisch-stämmigen Brüder Kastriot (25) und Kreshnik S. (21) aus der Region Lübeck. Die Webportale bleiben vorerst online, weil den Ermittlern die Zugangscodes fehlen.

"Wir gehen davon aus, dass sich die Verdächtigen seit Juli oder August nicht mehr in Deutschland aufhalten", sagte Wolfgang Klein, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Die Männer gelten als "gewaltbereit und möglicherweise bewaffnet", so Klein weiter.

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Den Beschuldigten wird gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung von mindestens 1,3 Millionen Euro, Erpressung und in einem Fall auch Brandstiftung vorgeworfen. Die Männer sollen "massiv" versucht haben, Konkurrenz aus dem Internetmarkt zu drängen. Die Beschuldigten sollen neben kinox.to weitere illegale Download- und Streaming-Angebote wie MyGully.com oder Bitshare betreiben.

Zugangscodes zum Stilllegen von den Seiten fehlen
Auch wenn das Online-Angebot nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft illegal ist, bleibt die Seite vorerst online. Der Generalstaatsanwaltschaft fehlen nach eigenen Angaben die entsprechenden Zugangscodes, um sie vom Netz zu nehmen. "Das macht es kompliziert", sagte Klein. Die Behörde gehe davon aus, dass die beiden flüchtigen Männer über den entsprechenden Zugang verfügen.

Die Seite kinox.to verlinkt laut Staatsanwaltschaft auf mehr als 1,3 Millionen raubkopierte Medieninhalte wie etwa aktuelle Kinofilme. "Die Seite hat mehrere Millionen Nutzer, das macht die Größenordnung deutlich", sagte Klein. Das Online-Angebot sei dem 2011 geschlossenen Portal kino.to nachempfunden.

Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft hatte in dem Fall gegen den Gründer und Chef des Film-Streaming-Angebots aus Leipzig ermittelt. Klein zufolge sei im Zuge der Ermittlungen in diesem Verfahren festgestellt worden, dass die Beschuldigten, die zunächst nicht bekannt waren, "einfach weitergemacht und das kinox.to-Portal als das Folgeportal betrieben haben".

Zehntausende Raubkopien
Ein Leipziger Gericht hatte die Kino.to-Drahtzieher zu Haftstrafen von bis zu 4,5 Jahren verurteilt. Abgeschreckt hat das nicht, die Nachfolgeportale gingen schnell ans Netz und boomten weiter, wohl auch weil sie leicht zu bedienen sind und ein sehr breites Angebot an Serien und Filmen kostenfrei zugänglich machen.
Vergangene Woche hatten 46 Beamte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und in Berlin mehrere Wohnungen und Büros von Verdächtigen durchsucht. Dabei wurden zwei Männer festgenommen. Sie befinden sich in Untersuchungshaft. Die mutmaßlichen Hauptverdächtigen allerdings wurden nicht angetroffen. Nach ihnen wird nun europaweit gefahndet.
Die illegalen Streaming-Portale Kinox.to und Movie4k.to gehören zu den meistgeklickten Internetseiten Deutschlands. Dort werden zehntausende Raubkopien zum kostenlosen Anschauen angeboten. Unter anderem finden sich auf den Portalen auch aktuelle Kinofilme, die in Kinos illegal abgefilmt und später ins Netz gestellt wurden.

Über sogenannte Filehoster werden die Videodateien auf den Portalen eingebunden. Mit diesen teils kostenpflichtigen Angeboten und Werbung sollen die mutmaßlichen Hintermänner von Kinox.to und Movie4k.to hohe Geldsummen verdient haben.

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Das Thema wird echt immer krasser ^^.png' class='bbc_emoticon' alt='^^' /> Und man kommt kaum noch aus dem lachen raus.

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PaulaAbdul

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,,Der blaue Baum" von Prohex (2020)


#19
Stanley

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Wird wohl schwer sein als deutscher Ermittler Tatverdächtige im Kosovo aufzuspüren, bzw den Kosovo dazu zu bewegen die beiden auszuliefern.
Ein abkommen besteht, bemühen wird sich dort aber wahrscheinlich niemand.

Aber mal anderes gedacht, was wenn die Identitäten der beiden nur benutzt wurden?
Konnte bis jetzt noch keine anhaltspunkte zum Privatleben finden...
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#20
H2Olli

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Schade nur das bald wieder grass über die sache gewachsen ist und sich dann keiner mehr dran erinnert...
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