Sky geht juristisch gegen illegales Live-Streaming vor
Der Pay-TV-Sender Sky geht in Deutschland gegen illegales Live-Streaming vor. Zwei Angeklagte wurden vom Gericht verurteilt, einer davon sogar zu einer Freiheitsstrafe. Sky bezeichnet die Beschuldigten als Cyberkriminelle.
Mit illegalem Streaming von Bundesliga-Spielen kann dem Pay-TV-Sender Sky Geld entgehen. Daher geht der Anbieter juristisch gegen Personen vor, wenn diese mit den Sky-Inhalten Geld verdienen wollen. Im aktuellen Fall wurden zwei Beschuldigte vom Amtsgericht Tauberbischofsheim verurteilt, erklärte Sky in einer Mitteilung. Einer der beiden Angeklagten wurde zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Fall liegt zwei Jahre zurück
Nach Angaben von Sky sollen die beiden Beschuldigten vor zwei Jahren ein Internetportal betrieben haben, auf dem sie illegal das entschlüsselte Sendesignal von Sky Deutschland eingebunden haben. Dieses Angebot soll ausschließlich kommerzielle Zwecke verfolgt haben, erklärte Sky Golem.de auf Nachfrage. Die Beschuldigten sollen auf dem Portal Werbung geschaltet haben, um so mit der Webseite Geld zu verdienen.
Auf der Webseite wurde auch ein Premiumkonto zum Kauf angeboten, mit dem die Angeklagten ohne Werbeaussendungen Geld verdienen wollten. Nach Aussage von Sky handele es sich hier nicht um einen Einzelfall. Immer wieder gebe es solche Angebote, die jedoch in der Regel in kurzer Zeit durch die Strafverfolgungsbehörden abgeschaltet würden.
Einmal Bewährungsstrafe, einmal Geldstrafe
Das Amtsgericht Tauberbischofsheim verurteilte zwei Deutsche im Alter von 28 Jahren, weil sie illegal Bundesliga-Übertragungen von Sky Deutschland als Live-Stream zur Verfügung gestellt haben. Hierbei seien fünf Urheberrechtsverletzungen nachgewiesen worden.
Ein 28-jähriger Angeklagter aus Baden-Württemberg wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Gegen den zweiten Angeklagten aus Sachsen wurde eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verhängt. Sky konnte die Täter nach eigener Darstellung bereits aufgrund eigener Ermittlungen bei Stellung der Strafanzeige eindeutig identifizieren und eine schnelle Überführung der Täter durch die Polizei ermöglichen.
"Mit diesem klaren Urteil des Amtsgerichts Tauberbischofsheim sehen wir uns einmal mehr in unserer Strategie bestätigt, illegale Live-Streams kontinuierlich und konsequent zu verfolgen", sagt Thomas Stahn, Head of Anti-Piracy and Technology bei Sky Deutschland: "Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Justiz gegen derartige Urheberrechtsverletzungen vorgeht und diese mit Freiheitsstrafen oder empfindlichen Geldstrafen ahndet."